EUDR und Bugholz

Baumart, Herkunft, Losnummern, Zertifikate: die Datenbasis, die Importeure ab Dezember 2026 für ihre EUDR-Erklärung benötigen.

Ab 30. Dezember 2026 muss jeder, der Holzprodukte erstmals in der EU in Verkehr bringt, eine Sorgfaltspflichtserklärung abgeben — mit Baumart, Herkunftsgebiet und Geokoordinaten der Anbauflächen. Wir liefern die Datenbasis dafür, und zwar bevor die erste Bestellung für 2027 abgerufen wird.

Was die EUDR verlangt

Die Verordnung (EU) 2023/1115, zuletzt geändert durch (EU) 2025/2650, verlangt für jede Charge: Baumart mit wissenschaftlichem Namen, Herkunftsland und Produktionsgebiet, Geokoordinaten der Flächen, Menge und HS-Code, Zeitraum der Erzeugung sowie einen Nachweis der Legalität.

Die Erklärung selbst gibt der erste Akteur ab, der die Ware in der EU in Verkehr bringt — in der Regel der Importeur, nicht der Lieferant im Drittland. Nachgelagerte Händler sammeln nur noch die Referenznummern. Für Sie heißt das: Die Pflicht liegt bei Ihnen, die Daten müssen von uns kommen.

Was wir bereitstellen

Baumart und Herkunft

Botanischer Name und Handelsname jeder eingesetzten Holzart sowie die Region, aus der das Rundholz stammt. Bei zertifizierten Chargen zusätzlich die Registriernummer des Sägewerks.

Losnummern und Rückverfolgbarkeit

Jede Charge erhält eine Losnummer, die bis zum Sägewerk zurückverfolgbar ist. Sie steht auf der Rechnung und im Prüfprotokoll — damit lässt sich eine Lieferung später eindeutig einer Erklärung zuordnen.

Zertifikate

FSC- und PEFC-Nachweise mit Registriernummer, sofern die Charge zertifiziert ist. Diese Nachweise sind ein Baustein der Sorgfaltspflicht, ersetzen die EUDR-Erklärung aber nicht.

Verarbeitungsdaten

Holzfeuchte bei der Formgebung, Dämpfzeit, Charge und Prüfergebnis. Relevant, weil die Erklärung auch den Zeitraum der Erzeugung abbilden muss.

Was wir nicht liefern können

Die Sorgfaltspflichtserklärung selbst. Sie wird vom Importeur im EU-Informationssystem abgegeben und erhält dort eine Referenznummer. Wir liefern die Angaben, die in diese Erklärung eingehen — nicht die Erklärung.

Geokoordinaten setzen voraus, dass das Sägewerk sie dokumentiert. Bei nicht zertifizierten Chargen kann die Beschaffung dieser Angaben Vorlauf brauchen. Sagen Sie es uns mit der Anfrage, nicht mit der Bestellung — dann ist es ein Datenpunkt, kein Lieferproblem.

Checkliste für Ihre Anfrage

Damit die Angaben rechtzeitig vorliegen, genügt bei der Anfrage: Baumart oder Zieldesign, Herkunftsland des Rundholzes sofern vorgeschrieben, gewünschte Zertifizierung (FSC, PEFC oder keine) und ob Ihre Erklärung Geokoordinaten enthalten muss. Daraus leiten wir ab, ob die Charge zertifiziert beschafft werden kann oder ob eine nicht zertifizierte Charge mit Nachlauf für die Koordinaten nötig ist.

Zur Legalität: Für die von uns verarbeiteten Hölzer genügt in der Regel der Nachweis der legalen Ernte über die Forstbehörde der Herkunftsregion. CITES-relevante Arten verarbeiten wir nicht.

Termine

Ab 30. Dezember 2026 gilt die Pflicht für große und mittlere Unternehmen, ab 30. Juni 2027 auch für Kleinst- und Kleinunternehmen. Wer 2027 einführt, braucht die Referenznummer bereits bei der Einfuhr — sie lässt sich nachträglich nicht beschaffen.

Häufige Fragen

Muss ich als Importeur selbst eine Erklärung abgeben?

Ja, wenn Sie die Ware erstmals in der EU in Verkehr bringen. Der Lieferant im Drittland ist dazu nicht verpflichtet und hat auch keinen Zugang zum EU-Informationssystem.

Reicht ein FSC-Zertifikat als Nachweis?

Nein. FSC oder PEFC decken einen Teil der Sorgfaltspflicht ab, ersetzen aber weder die Erklärung noch die Geokoordinaten. Beides läuft parallel.

Ab wann brauchen Sie die Angaben von uns?

Mit der Anfrage. Baumart, Herkunftsregion und Zertifikate liegen sofort vor; Geokoordinaten nicht zertifizierter Chargen brauchen Vorlauf beim Sägewerk.

Weiterlesen: Zertifizierungen und Qualitätsstandards · Bugholz-Glossar · FAQ zu OEM, MOQ und Lieferzeit. Für eine Einschätzung genügt eine Nachricht über die Kontaktseite.